Sie haben einen Vertrag abgeschlossen, sind sich jedoch nicht sicher, ob dieser wirksam ist? Obwohl das Vertragsrecht kein eigenständiges Rechtsgebiet darstellt, ist es dennoch gesetzlich definiert und umfasst dabei das Zustandekommen und die Wirksamkeit sämtlicher vertraglicher Vereinbarungen. Die Münchner Rechtsanwältin Catharina Menzel ist Ihre Expertin für Vertragsrecht und erklärt Ihnen, wie und wo dieses Recht geregelt ist und wie Sie einen Vertrag auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen können.
Was beinhaltet das Vertragsrecht?
Das Vertragsrecht regelt die rechtlichen Bedingungen für das Zustandekommen einer Übereinkunft. Im Rahmen eines Vertrages gibt es mindestens zwei Parteien, die freiwillige Willenserklärungen abgeben, wobei es irrelevant ist, ob die Vertragsparteien Privatpersonen, Unternehmen oder eingetragene Vereine sind.
Damit ein Vertrag rechtskräftig ist, müssen beim Abschluss folgende Punkte beachtet werden:
- Die Gleichheit der abgegebenen Willenserklärungen: Alle vertragsbedingten Willenserklärungen erfolgen in gleicher Form.
- Die Vertragsfreiheit: Alle Geschäftsparteien einigen sich freiwillig zu individuellen Vertragsbedingungen.
- Die Geschäftsfähigkeit: Alle Vertragsparteien müssen in der Verfassung sein, eigenständig Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Beachten Sie, dass ein Vertrag nicht zwingend schriftlich festgehalten werden muss – eine mündliche Absprache genügt. Allerdings sollten Sie bei wichtigen Vertragsabschlüssen auf eine Niederschrift bestehen, um eine bessere Nachweismöglichkeit einzelner Klauseln im Streitfall zu erzielen.
Wo ist das Vertragsrecht definiert?
Da das Vertragsrecht kein eigenes Rechtsgebiet darstellt, gibt es kein separates Gesetzbuch, welches sich gesammelt mit seinen Regelungen und Inhalten befasst. Allerdings finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) einzelne Paragrafen, die Rechtsgeschäfte näher erläutern und Voraussetzungen für das Zustandekommen von Verträgen definieren. Sollten Sie sich für das Themengebiet interessieren, finden Sie die meisten Erläuterungen im zweiten Buch des BGB. Andernfalls ist es hilfreich, sich auf die Expertise eines Spezialisten oder einer Spezialistin wie der Rechtsanwältin Catharina Menzel zu verlassen, die einen Überblick über die relevanten Rechtsgebiete hat und somit die vielfältigen Zusammenhänge kennt.
Wann ist ein Vertrag nichtig?
Wenn Sie Zweifel an der Rechtsgültigkeit eines Vertrags hegen, sollten Sie ihn zunächst auf die folgenden beispielhaften Aspekte hin prüfen, die auf die Nichtigkeit eines Vertrages hindeuten:
- Der Vertrag verstößt gegen geltendes deutsches Recht.
- Mindestens eine Willenserklärung ist fehlerhaft.
- Mindestens eine Vertragspartei ist nicht voll geschäftsfähig.
- Der jeweilige Vertrag entspricht nicht der gesetzlichen Form.
- Die Vereinbarung ist sittenwidrig.
- Beim Vertrag handelt es sich um ein Schein- oder Scherzgeschäft.
- Der Vertrag beruht auf einer arglistigen Täuschung.
Sollten die genannten Punkte zutreffen, können Sie den Vertrag anfechten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich spätestens jetzt an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Vertragsrecht wenden. Die Rechtsanwaltskanzlei Catharina Menzel betreut Mandantinnen wie Mandanten in und um München und beseitigt Fragen sowie Unklarheiten rund um die Gültigkeit Ihrer Rechtsgeschäfte.