Anwältin für Vertragsrecht in München – Catharina Menzel
Wobei kann Ihnen ein Anwalt für Vertragsrecht helfen?
Verträge sind aus dem alltäglichen Leben kaum wegzudenken – ob als Käufer / Käuferin, Verkäufer / Verkäuferin, Arbeitgeber / Arbeitgeberin, Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerin oder Firmengründer / Firmengründerin: In vielen Bereichen werden Verträge unterschrieben und aufgesetzt. Doch nicht alles, was auf Papier festgehalten wurde, ist auch rechtskräftig. Um auf der sicheren Seite zu stehen, sollten Sie Ihren Vertrag bereits vor dem Aufsetzen oder Unterzeichnen von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht prüfen lassen. Rechtsanwältin Catharina Menzel hilft Ihnen in München, einen rechtskräftigen Vertrag aufzusetzen, und ebenso dabei, das „Kleingedruckte“ zu verstehen.
Vertragsgestaltung und -prüfung durch die erfahrene Anwältin Catharina Menzel in München
Vertragsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, welches sich mit der Entstehung, dem Ablauf und dem Inhalt verschiedenster Vertragsformen befasst. Rechtsanwältin Catharina Menzel ist auf dieses Fachgebiet spezialisiert und kann Ihnen somit als Expertin mit umfassender Beratung bestens zur Seite stehen.
Sie wollen einen Vertrag aufsetzen und benötigen Hilfe bei der sachlichen Gestaltung? Oder haben Sie einen Kaufvertrag unterschrieben und wollen seinen Gültigkeitsbereich überprüfen? Bei diesen und weiteren Anliegen kann unsere Anwaltskanzlei in München behilflich sein.
Wir beraten Sie gern zu folgenden Vertragsformen:
Arbeitsverträge
Gesellschaftsverträge
Dienstverträge
Aufhebungsverträge
Mietverträge
Kreditverträge
Leasingverträge
Versicherungsverträge
Mit einem Anwalt auf der sicheren Seite
Oft wird ein Vertrag schnell unterzeichnet, ohne wirklich gelesen werden. Es kommt zuweilen auch vor, dass ein vorgefertigter Ausdruck aus dem Internet verwendet wird. Manche Formulierungen sind für den Laien oft unverständlich.
Im Streitfall, beispielsweise bei einer Reklamation oder Kündigung, kann dies zu Problemen und womöglich kostspieligen rechtlichen Konsequenzen führen, die vermeidbar gewesen wären. Daher lohnt es sich, rechtzeitig eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht zu involvieren.
Diese helfen Ihnen, einen korrekten Vertrag aufzusetzen oder einen vorliegenden vor der Unterzeichnung zu verstehen. Da sich Rechtsvorschriften immer wieder ändern, lohnt es sich auch, bestehende Verträge regelmäßig prüfen zu lassen. In München beraten wir Sie gerne umfassend und gehen mit Ihnen die Details Ihres Vertrages Schritt für Schritt durch.
Ihr zuverlässiger Rechtsbeistand in München
Eine kleine Unterschrift kann große Folgen nach sich ziehen – vor der Unterzeichnung eines wichtigen Vertrages ist es daher immer ratsam, sich professionellen Rat bei einer Anwältin oder einem Anwalt zu suchen. Auch wenn Sie einen Vertrag prüfen und ggf. anfechten wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite und vertreten Sie auch vor Gericht. In der heutigen Zeit spielt dabei auch das Internet eine immer größere Rolle, insbesondere im Handel – hier profitieren Sie von unserem Fachwissen auf weiteren Rechtsgebieten wie dem Arbeits- und Internetrecht. In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir gerne all Ihre offenen Fragen – vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin.
Machen Sie Gebrauch von Ihrem Recht!
Mein Anliegen als Anwältin für Vertragsrecht in München ist es, Sie bei juristischen Fragen umfassend zu betreuen. Wir empfehlen unseren Mandantinnen und Mandanten, nicht auf eigene Faust zu recherchieren, sondern sich professionell beraten zu lassen, um von Beginn an eine optimale Lösung zu finden. Wir stehen Ihnen sowohl im Falle einer Erstberatung als auch außergerichtlich und vor Gericht zur Seite. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin, um Ihren Fall zu besprechen. Wir freuen uns auf Sie!
Gut beraten in juristischen Angelegenheiten – rufen Sie uns an!
Tel.: 089 - 549 153 0
Fragen & Antworten zum Vertragsrecht
Was beinhaltet das Vertragsrecht?
Als Teil des deutschen Zivilrechts ist das Vertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es beschäftigt sich mit allen Bereichen, die für einen Vertrag relevant sein können. Darunter fallen neben dem Inhalt auch die Entstehung und Abwicklung des Vertrags. Das betrifft sowohl Verträge zwischen Unternehmen oder Privatpersonen als auch solche, an denen je ein Unternehmer bzw. eine Unternehmerin und eine Privatperson beteiligt sind. Durch das Vertragsrecht soll sichergestellt werden, dass durch einen solchen Vertrag keine gesetzlichen Regelungen gebrochen werden.
Wo ist das Vertragsrecht geregelt?
Das Vertragsrecht ist in den § 145 bis 150 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Es umfasst die geltenden Gesetze und rechtlichen Regelungen für alle Vertragstypen.
Welches Gericht ist zuständig für das Vertragsrecht?
In zivilrechtlichen Angelegenheiten liegt die sachliche Zuständigkeit beim Amts-, Land-, Oberlandesgericht oder beim Bundesgerichtshof. Welches Gericht zuständig ist, wird unter anderem durch die Schwere der Straftat, das Interesse der Öffentlichkeit, aber auch dadurch bestimmt, wie weit der Ankläger bzw. die Anklägerin die Sache vorantreibt. Auch die örtliche Zuständigkeit eines Zivilgerichts ist zu beachten. So wird die Gerichtszuständigkeit auch durch den Wohnsitz der betroffenen Person bestimmt. Bei einer Person ohne Wohnsitz wird der allgemeine Gerichtsstand nach dem Aufenthaltsort im Inland bestimmt.
Wann kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande?
Grundsätzlich kommt ein Vertrag durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Die erste erforderliche Willenserklärung ist das Vertragsangebot, das verbindlich ist. Auf dieses folgen die zweite oder weitere Willenserklärungen in Form einer Vertragsannahme. Damit der Vertrag rechtsgültig ist, müssen laut § 145 ff. BGB bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich müssen Inhalt und Gegenstand des Vertrags so deutlich bestimmt sein, dass für eine außenstehende Person die Absicht der beteiligten Vertragsparteien eindeutig nachvollziehbar ist. Außerdem müssen die Vertragsparteien geschäftsfähig, also in der Lage sein, eine rechtswirksame Willenserklärung abzugeben bzw. entgegenzunehmen. Zudem müssen einige Verträge wie z.B. Bank- und Versicherungsgeschäfte, aber auch Erb- und Eheverträge, in Schriftform niedergelegt sein.
Kann ein Vertrag angefochten werden?
Es ist keine Seltenheit, dass im Rechtsverkehr eine der beteiligten Parteien einen geschlossenen Vertrag wieder lösen will. Eine entsprechende Willenserklärung kann nach §§ 119 bis 123 BGB aus folgenden Gründen angefochten werden:
- Inhalts- oder Erklärungsirrtum
- Eigenschaftsirrtum
- falsche Übermittlung
- arglistige Täuschung oder Drohung
Ist eine dieser Anfechtungsgründe gegeben, ist die Rechtsfolge die Nichtigkeit des Vertrags.
Ist es möglich, einen Vertrag einseitig zu kündigen?
In der Regel ist eine Kündigung eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die keiner Zustimmung des anderen Vertragspartners bedarf. Das Ziel besteht darin, beispielsweise das Arbeitsverhältnis zu beenden. Damit die Kündigung in diesem Fall rechtskräftig ist, müssen einige Bedingungen erfüllt sein, die vor allem Form und Frist betreffen. Sind die Bestimmungen hierzu nicht im Vertrag selbst geregelt, gelten die gesetzlichen Vorgaben. So muss eine Kündigung folgende Angaben enthalten:
- Ausstellungsdatum
- Vertragsnummer
- Kundennummer
- Deutliche Willenserklärung mit Bezug zum betreffenden Vertrag
- Beendigungsdatum
- Geltende Kündigungsfrist oder Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
Welche Leistungen umfasst ein Vertragsrechtsschutz?
Der Vertragsrechtsschutz umfasst das Vertrags- und Sachenrecht. Er tritt bei Konflikten aus privaten Verträgen für die Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin ein. Dabei geht es in erster Linie um den Kostenschutz bei Rechten an beweglichen Sachen sowie die Absicherung gegen Ansprüche, die aus Vertragsverhältnissen des Privatbereichs geltend gemacht bzw. abgewehrt werden können.
Ob beim Kauf von Elektronik oder bei Absprachen mit einem Handwerker: Gerade bei Verträgen kommt es schnell zu Differenzen, die einer juristischen Klärung bedürfen. In solchen Rechtsstreitigkeiten übernimmt die Rechtsschutzversicherung die finanziellen Folgen. Davon ausgenommen sind allerdings Streitigkeiten um klassische Verträge wie z.B. Mitgliedschaften in Vereinen oder Organisationen, aber auch Arbeits- oder Mietverträge. Für diese müssen separate Versicherungen wie z.B. ein Arbeitsrechtsschutz abgeschlossen werden.
Rechtsanwältin Catharina Menzel hat sich 2007 mit Ihrer Kanzlei in München selbstständig gemacht. Gerade in einer Metropole wie der bayerischen Landeshauptstadt, wo eine Vielzahl von Menschen zusammenkommt, sind rechtliche Konflikte vorprogrammiert. Der Wirtschaftsstandort generiert täglich unzählige Arbeits-, Miet- und Kaufverträge, die gestaltet und überprüft werden müssen. Auch in der Münchner Gründerszene kann so manches Start-up rechtlichen Rat gebrauchen. Deshalb befasst sich Rechtsanwältin Catharina Menzel mit den Schwerpunktthemen Vertragsrecht, Unternehmer- und Gesellschaftsrecht, Internetrecht sowie Arbeitsrecht. Damit ist sie Ansprechpartnerin für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Gründer und Gründerinnen, Mieter und Mieterinnen, Online-Shop-Betreibende und viele weitere Privatpersonen und Gewerbetreibende. Die persönliche und individuelle Betreuung von der Erstberatung bis hin zum Gerichtstermin steht immer an oberster Stelle. Gerne begrüßt die Anwältin Mandantinnen und Mandanten aus allen Münchner Stadtbezirken:
- Allach-Untermenzing
- Altstadt-Lehel
- Aubing-Lochhausen-Langwied
- Au-Haidhausen
- Berg am Laim
- Bogenhausen
- Feldmoching-Hasenbergl
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- Milbertshofen-Am Hart
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- Untergiesing-Harlaching