5 Gründe, warum Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen sollten

Der Arbeitsvertrag bildet das Grundgerüst für die künftige Arbeitsbeziehung und ist nicht selten auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus noch mit bestimmten Ansprüchen verbunden. Obwohl der Arbeitsvertrag sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als auch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gilt, wird er in aller Regel vonseiten der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen aufgestellt. Um mögliche Unklarheiten, aber auch Benachteiligungen zu vermeiden, empfiehlt sich eine Prüfung des Arbeitsvertrags. Rechtsanwältin Catharina Menzel, Ihr Anwalt für Arbeitsverträge in München, berät Sie professionell bei allen Anliegen zum Arbeitsrecht.



Das Wichtigste in Kürze

  • Die Prüfung des Arbeitsvertrags soll in erster Linie unrechtmäßige oder übervorteilende Inhalte frühzeitig feststellen.
  • Dazu gehören zunächst Gehaltsvereinbarungen, wobei insbesondere nichtentgeltliche Aufwendungen oft Ursache von Unklarheiten sind.
  • Ebenso können Urlaubsansprüche sowie Entlohnungen von etwaigen Überstunden im Rahmen der Arbeitsvertragsprüfung näher erläutert werden.
  • Gerade in Positionen mit hoher Verantwortung sind zudem Beschäftigungsverbote nicht unüblich und können die voranschreitende Karriere entscheidend beeinflussen, sodass eine professionelle Vorabprüfung empfehlenswert ist.

Unrechtmäßige Vereinbarungen im Vorfeld erkennen

Nicht selten sind Arbeitsverhältnisse inzwischen auch international organisiert, sodass zunächst geklärt werden muss, welches Rechtssystem überhaupt Vorrang in der Anwendung hat. Grundsätzlich darf ein Arbeitsvertrag jedoch nicht gegen geltendes Recht verstoßen – dazu gehören beispielsweise Ruhezeiten, Lohnvorschriften und viele weitere Inhalte. Eine professionelle Prüfung des Arbeitsvertrags ist entscheidend für ein besseres Verständnis der eigenen Rechte und Verpflichtungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses und darüber hinaus.


Urlaubsansprüche – die Details machen den Unterschied

Auch bei Urlaubsansprüchen gilt es, geltendes Recht mit individuellen Unternehmensrichtlinien zu balancieren. Neben dem klassischen Urlaubsanspruch gehören hierzu aber auch etwaige arbeitsfreie Zeiten wie Elternzeit, der Übergang von der Voll- zur Teilzeitanstellung oder auch Zeitausgleich.


Gehaltsvereinbarung – was gehört dazu?

Das Gehalt ist ein entscheidender Punkt im Arbeitsverhältnis. Entsprechend sind Gehaltsverhandlungen vor, aber auch nach der Unterzeichnung des Vertrags inzwischen vielmehr die Regel als die Ausnahme. Dabei sind auch die Zusatzleistungen nicht zu unterschätzen. Dazu gehören unter anderem:

  • Verkehrsmittel (Firmenwagen, Tickets für den öffentlichen Nahverkehr, usw.)
  • Überstundenvergütung, Umrechnung von Zeitausgleich in Lohnausgleich
  • Entschädigungszahlungen im Fall einer frühzeitigen Vertragsauflösung
  • Fortzahlungen nach Erbringen der Leistung
  • Aufrechnung von Gutscheinen für Kantinen

Kündigungsschutz im Arbeitsvertrag

Der Kündigungsschutz ist grundsätzlich übergreifend im Arbeitsrecht geklärt. Je nach Arbeitsbereich kann es allerdings zu zusätzlichen Bestimmungen kommen – beispielsweise im medizinischen Bereich, in der Lebensmittelbranche oder auch in pädagogischen Zentren. Branchenspezifische Kündigungsgründe sollten ebenfalls Gegenstand der Arbeitsvertragsprüfung sein.


Beschäftigungsverbot – nicht immer rechtens

In Ausnahmefällen kann ein Beschäftigungsverbot Gegenstand des Arbeitsvertrags sein und Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die Beschäftigung bei konkurrierenden Unternehmen für einen angemessenen Zeitraum untersagen. Das Beschäftigungsverbot ist ein häufiger Streitgrund im Arbeitsrecht, sodass eine Vorabprüfung stets zu empfehlen ist.

Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen wollen oder eine Rechtsberatung im Arbeitsrecht benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.