Mündliche Verträge: Gültigkeit und rechtliche Rahmenbedingungen

Egal, ob Sie im Restaurant etwas zu essen bestellen, jemanden mit der Reparatur Ihres Autos beauftragen oder etwas über Kleinanzeigen kaufen oder verkaufen – in all diesen Fällen schließen Sie einen mündlichen Vertrag. Leider geht das nicht immer reibungslos vonstatten. Rechtsanwältin Catharina Menzel, Ihre Rechtsanwältin für Vertragsrecht in München, klärt deswegen auf.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist ein mündlicher Vertrag?
  3. Wann ist ein mündlicher Vertrag gültig?
  4. Welche Vorteile bietet ein mündlicher Vertrag?
  5. Wann ist ein mündlicher Vertrag sinnvoll?
Gültigkeit und rechtliche Rahmenbedingungen von mündlichen Verträgen
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der mündliche Vertrag ist im Alltag die häufigste Vertragsform.
  • Da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, sind mündliche Verträge in der Regel gültig.
  • In wenigen Ausnahmen ist die Schriftform erforderlich.

Was ist ein mündlicher Vertrag?

Ein mündlicher Vertrag entsteht immer dann, wenn zwei oder mehr Parteien sich auf ein Rechtsgeschäft einigen. Dabei können Sie die Vereinbarung mit einem Handschlag besiegeln oder es bei einer reinen mündlichen Zusage belassen. Für die Rechtsgültigkeit des mündlich geschlossenen Vertrages macht das keinen Unterschied. 

Übrigens müssen Sie im modernen Zeitalter noch nicht einmal zwingend reden, um einen Vertrag abzuschließen: Bereits wenn Sie dem Verkäufer oder der Verkäuferin am Kiosk die Zeitung hinhalten und diese bezahlen, schließen Sie einen Kaufvertrag ab. Gleiches gilt für digitale Käufe im Internet. Zwar erhalten Sie hier in der Regel eine schriftliche Bestellbestätigung. Ein Kaufvertrag im eigentlichen Sinne ist das aber nicht.

Wann ist ein mündlicher Vertrag gültig?

Tatsächlich sind die meisten Vereinbarungen, die Sie im Alltag schließen, mündliche Verträge. Da in Deutschland Vertragsfreiheit besteht, sind sie trotzdem gültig. Denn dieses Recht sichert Ihnen zu, dass Sie Ihre Verträge und Vereinbarungen in jeder Form schließen dürfen. Durch gesetzliche Vorgaben gibt es jedoch auch Ausnahmen

In folgenden Fällen ist ein schriftlicher Vertrag Pflicht:

  • Arbeitsvertrag
  • Kauf oder Verkauf von Grundstücken
  • Immobiliengeschäfte
  • Abschluss einer Versicherung
  • Bürgschaften
  • Erbverträge
  • Eheverträge

Welche Vor- und Nachteile bietet ein mündlicher Vertrag?

Die Vorteile, die den mündlichen Vertrag so beliebt machen, liegen auf der Hand: Er ist in der Praxis schnell und einfach geschlossen. Sie müssen sich nicht lange Gedanken um die richtigen Worte und Formulierungen machen. Stattdessen werden Sie sich mit Ihrem Gegenüber einig und sind bereits fertig.

Problematisch kann es allerdings werden, wenn es zu Missverständnissen und Uneinigkeiten kommt. Denn dann lässt sich bei einem mündlichen Vertrag nur schwer nachvollziehen, was ursprünglich vereinbart wurde. Selbst wenn Sie bei Vertragsstreitigkeiten im Recht sind, lässt sich das bei einem mündlich geschlossenen Vertrag nur schwer beweisen. 

Um dem entgegenzuwirken, können Sie mündliche Verträge im Beisein von Zeugen und Zeuginnen abschließen. Ist das nicht möglich, bleibt nur die Schriftform als rechtssichere Variante. Das gilt insbesondere für sehr wichtige Rechtsgeschäfte wie Mietverträge, die für weniger als ein Jahr geschlossen werden. Diese sind zwar auch mündlich gültig. Berechtigterweise hat sich hier aber die Schriftform durchgesetzt, die mehr Sicherheit und Zuverlässigkeit bietet.

Wann ist ein mündlicher Vertrag sinnvoll – und wann nicht?

Im Alltag sparen Ihnen mündliche Verträge viel Zeit und Nerven. Kommt es zu Missverständnissen oder Streitigkeiten mit Ihrem Vertragspartner oder Ihrer -partnerin, kostet Sie ein mündlicher Vertrag oft mehr, als Sie vorher eingespart haben: Denn ohne belegbare Grundlage ist ein Rechtsstreit oft aussichtslos. Deswegen sollten Sie wichtige Verträge immer schriftlich festhalten. Wann die Schriftform sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Betrag und Wert, um den es in einem Kaufvertrag geht
  • Dauer des Vertrages
  • Komplexität der Vereinbarungen
  • Vertrag soll in der Zukunft liegen
  • Individuelle, nicht vom Gesetz geregelte Vereinbarungen

Bei weiteren Fragen zu mündlichen Verträgen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

Mo. – Do.10:00 – 18:30 Uhr
Fr.10:00 – 16:00 Uhr
Rechtsanwältin Catharina Menzel