Eine Kündigung ist immer unangenehm – und nicht selten unwirksam. Ob die Entlassung auf dem Papier gerechtfertigt ist, kann in letzter Instanz nur ein Kündigungsschutzprozess feststellen. Haben Sie eine Ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Kündigung erhalten, ist die Kündigungsschutzklage das rechtlich erste Mittel der Wahl.
Doch wann lohnt es sich, eine Kündigungsschutzklage einzureichen, wie gehen Sie dabei vor und welche Kosten kommen auf Sie zu? Als Anwalt für Kündigungsschutzklagen informieren wir Sie in diesem Beitrag über alle zentralen Fragen.

Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem Kündigungsschutzgesetz genießen Sie als Arbeitnehmer oder -nehmerin in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitenden einen umfangreichen Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen.
- Verfahrensfehler oder unzureichende Begründungen führen in vielen Fällen zur Unwirksamkeit und Sie haben die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
- Eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage kann die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder eine angemessene Abfindung bewirken.
- Nach Erhalt der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, um die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.
Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Wenn Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses zur Wehr setzen wollen, können Sie eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. In dem sogenannten Kündigungsschutzprozess, der im Anschluss eröffnet wird, prüft das Gericht, ob die Kündigung rechtmäßig ist oder das Arbeitsverhältnis noch Bestand hat.
Ein Beispiel: Sie arbeiten seit drei Jahren in einem Unternehmen und erhalten plötzlich eine betriebsbedingte Kündigung. Sie sind der Meinung, dass die Kündigung nicht rechtmäßig ist, weil ein Kollege mit kürzerer Betriebszugehörigkeit nicht gekündigt wurde. In diesem Fall könnten Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung untersuchen zu lassen.
Ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Generell kann man sagen, dass Sie eine Kündigungsschutzklage dann in Erwägung ziehen sollten, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses nicht rechtmäßig ist. Das kann der Fall sein, wenn Zweifel an der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben oder der sozialen Rechtfertigung bestehen. Bedenken Sie zudem, dass in Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden das Kündigungsschutzgesetz greift und Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe nachweisen zu müssen.
Auch wenn Ihnen formale Fehler auffallen, wie eine fehlende Anhörung des Betriebsrats oder ein Verstoß gegen die Kündigungsfristen, sollten Sie Ihre Möglichkeit voll ausschöpfen. Eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage kann dazu führen, dass Ihr Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird, die Chance auf eine Wiedereinstellung steigt oder Sie eine Abfindung erhalten.
Die ersten Schritte: So gehen Sie vor
Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie gegen alle Arten einer Kündigung vorgehen, sprich gegen eine ordentliche bzw. fristgemäße Kündigung sowie eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist und eine fristlose Kündigung.
Gut zu wissen: Sie haben eine Änderungskündigung erhalten? In dem Fall reichen Sie eine Änderungsschutzklage ein.
Um eine Kündigungsschutzklage in die Wege zu leiten, gehen Sie mit professioneller Hilfe an Ihrer Seite wie folgt vor:
- Sobald Sie eine Kündigung erhalten, prüfen Sie diese sorgfältig. Schauen Sie sich neben den Formvorschriften genau die Kündigungsfrist, die Begründung und den Sonderkündigungsschutz an.
- Nach Zugang der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Die Frist ist zwingend einzuhalten. Danach ist eine Klage nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben.
- Ihre Kündigungsschutzklage reichen Sie beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Das Gericht ist in der Regel dort, wo der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Sie können diese persönlich oder schriftlich mittels Klageschrift beantragen.
- Nach der Klageeinreichung setzt das Gericht einen Gütetermin an, der oft innerhalb weniger Wochen stattfindet. Ziel ist es, eine außergerichtliche Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu erreichen. Es kann am Ende folglich zu einer Weiterbeschäftigung, einer Abfindung oder einem Vergleich kommen. Ein Großteil der Kündigungsschutzklagen wird bereits im Gütetermin beigelegt.
Es ist sinnvoll, bereits von Beginn an einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten. Wir haben die Expertise, die Kündigung auf Formfehler und rechtliche Mängel umfassend zu prüfen, Ihre Erfolgsaussichten zu beurteilen, die Kündigungsschutzklage einzureichen und Sie vor Gericht zu vertreten.
Unser Tipp: Stellen Sie im Vorfeld alle relevanten Unterlagen für die Kündigungsschutzklage zusammen:
- Sonstige Beweismittel: Zeugenaussagen oder betriebsinterne Mitteilungen
- Kündigungsschreiben: Nachweis über Zugang und Inhalt der Kündigung
- Arbeitsvertrag: Prüfung von Kündigungsfristen und Sonderregelungen
- Gehaltsabrechnungen: Beleg für Einkommensansprüche oder Abfindungsberechnungen
- Abmahnungen (falls vorhanden): Relevanz bei verhaltensbedingter Kündigung
- Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber: Beweise für relevante Vorgänge oder Gespräche
- Nachweise für besonderen Kündigungsschutz: z. B. Mutterpass oder Schwerbehindertenausweis
- Betriebsratsanhörung (falls vorhanden): Pflicht des Arbeitgebers bei Kündigungen
- Unterlagen zur Sozialauswahl: wichtig bei betriebsbedingten Kündigungen
- Personalakten (falls einsehbar): Hinweise auf Leistungsbewertungen oder Ermahnungen
Kosten und Risiken der Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage verursacht natürlich auch Kosten. Diese setzen sich aus den Gebühren für Ihren Rechtsbeistand gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und den Gerichtskosten zusammen. Eine pauschale Summe lässt sich in dem Zusammenhang nicht nennen, da viele individuelle Faktoren eine Rolle spielen. Bei uns erhalten Sie selbstverständlich im Vorfeld alle benötigten Informationen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Gehören Sie einer Gewerkschaft an, werden die Forderungen für eine Kündigungsschutzklage unter Umständen getragen. Gleiches gilt, wenn Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind.
Unser gut gemeinter Rat: Verzichten Sie nicht auf Ihr gutes Recht. Gewinnen Sie den Prozess, sind die Kosten einer Kündigungsschutzklage schnell amortisiert. Sie können sogar eine Nachzahlung Ihres Lohns für die Dauer des gesamten Gerichtsprozesses einfordern.
Sicher besteht auch das Risiko, dass Ihre Klage abgelehnt wird und Ihre Kündigung wirksam ist. In dem Fall tragen Sie die Anwalts- und die Gerichtskosten selbst. Aber Sie müssen das Urteil keineswegs akzeptieren und können, sofern die Aussichten gut stehen, in Berufung gehen. In diesem Fall wird das Landesarbeitsgericht sich Ihrer Kündigungsschutzklage annehmen. Denken Sie daran, dass Sie einen Monat ab dem ersten Urteil Zeit haben, sich für eine Berufung zu entscheiden. Und spätestens ab diesem Schritt müssen Sie einen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen. Zum Schluss bleibt noch die Revision beim Bundesarbeitsgericht.
Häufige Irrtümer rund um Kündigungsschutzklagen
Viele Arbeitnehmer und -nehmerinnen glauben, dass sie keine Möglichkeit haben, sich erfolgreich gegen eine Kündigung zu wehren. Sofern das Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutz gemäß dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unterliegt, haben Sie gute Aussichten auf den Erfolg einer Kündigungsschutzklage. Das ist gleichermaßen der Fall, wenn dieser nicht greift. Gerade bei formalen Fehlern oder fehlender sozialer Rechtfertigung stehen die Chancen ebenfalls sehr gut.
Aber: Eine Kündigung ohne Grund ist nicht immer unrechtmäßig. In Kleinbetrieben oder während der Probezeit gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht und der Arbeitgeber muss keinen Kündigungsgrund nennen.
Zu den häufigsten Irrtümern gehört ebenso die Annahme, dass ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht. Das ist zwar nicht der Fall, doch Zahlen belegen, dass die meisten Kündigungsschutzklagen durch einen Vergleich und die Zahlung einer Abfindung beendet werden.
Im Vorfeld sollten Sie also mit realistischen Erwartungen in den Prozess einer Kündigungsschutzklage gehen. Auch wenn das Ziel einer Kündigungsschutzklage die Weiterbeschäftigung sein kann, wird die Wiedereinstellung deutlich seltener erreicht. Häufiger ist der Vergleich, der für beide Seiten die attraktivere Lösung zu sein scheint.
Fazit
Eine Kündigung geht immer mit einer großen Belastung einher, doch das deutsche Arbeitsrecht schafft Ihnen zum Glück einen umfangreichen Schutz. Wenn Sie von einer Kündigung betroffen sind, ist es wichtig, schnell zu handeln und Ihre Rechte zu kennen. Das Kündigungsschutzgesetz greift in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitenden und stellt sicher, dass Kündigungen sozial gerechtfertigt sein müssen. Selbst bei vorliegenden Gründen können Verfahrensfehler die Kündigung unwirksam machen.
Lassen Sie sich frühzeitig zu einer Kündigungsschutzklage von unseren Experten und Expertinnen beraten und nutzen Sie bei uns als Ihrem Anwalt für Kündigungsschutzklagen ein unverbindliches Erstgespräch.