Aufhebungsvertrag wegen Corona erhalten: Ist das erlaubt?

Ein Aufhebungsvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, mit dem sich Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen im Einvernehmen von Ihnen als Angestellten im beidseitigen Einvernehmen trennen möchten. Das Ziel ist hierbei, die offiziell festgesetzte Kündigungsfrist, die in Ihrem Arbeitsvertrag genannt ist, sowie eine etwaig drohende Kündigungsschutzklage von Ihnen zu umgehen. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie bevorzugen viele Unternehmen und andere Arbeitgeber eine derartige Vorgehensweise. Doch Sie sollten sehr vorsichtig sein, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird. Denn nicht selten drohen Ihnen erhebliche Nachteile bei einer Zustimmung ohne weitere Prüfung. Vertrauen Sie daher lieber einem Profi, wie Rechtsanwältin Catharina Menzel, die Ihren Aufhebungsvertrag umfangreich prüft und Ihnen alle Möglichkeiten erläutert.

Was ist ein Aufhebungsvertrag überhaupt?

In einem Aufhebungsvertrag wird die sofortige oder zeitnahe Beendigung eines Arbeitsverhältnisses festgelegt. Bei der Zustimmung beider Seiten zu diesem Dokument werden die im Arbeitsvertrag genannten Kündigungsfristen umgangen. In der Regel ist dieser Vertrag an die Zahlung einer Abfindung gebunden.

Der Aufhebungsvertrag bedarf in jedem Falle der Schriftform. Sowohl der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin als auch der oder die Angestellte müssen dem Aufhebungsvertrag mit ihrer durch Unterschrift zustimmen.

Person hält Aufhebungsvertrag in den Händen
© Joachim Lechner– stock.adobe.com

Diese Nachteile drohen bei der Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag

Meistens wirkt ein Aufhebungsvertrag  auf den ersten Blick sehr attraktiv. Gerade bei dem Angebot einer hohen Abfindung unterschreiben viele Betroffene derartige Verträge sehr schnell, ohne auf eventuelle Nachteile zu achten. Dazu gehören:

  • Erlöschen aller gesetzlichen Kündigungsschutzfristen
  • keine Möglichkeit, sich vor dem Arbeitsgericht mittels Kündigungsschutzklage gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu wehren
  • Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung müssen nicht vor der Kündigung angehört werden
  • Es droht Ihnen eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld

Sollten Sie nicht zeitnah eine neue Anstellung finden, kann der finanzielle Vorteil der Abfindung schnell ins Negative schwenken. Zudem müssen Sie Ihre Abfindung versteuern. Da es sich um eine Entschädigung handelt, fällt hierbei die volle Einkommensteuer an. Auch diesen Umstand müssen Sie in jedem Falle vor der Unterzeichnung Ihres Aufhebungsvertrags berücksichtigen.

So reagieren Sie richtig, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird

Nicht selten werden Aufhebungsverträge kurzfristig vorgelegt und auf Sie als Angestellter oder Angestellte erheblicher Druck ausgeübt. Eventuell droht Ihr Vorgesetzter oder die Vorgesetzte mit einer begrenzten Gültigkeit des Aufhebungsvertrags. Corona ist derzeit ein wesentlicher Faktor, der Unternehmen aufgrund wegfallender Umsätze in Liquiditätsengpässe treibt und dazu veranlasst, Aufhebungsverträge als Mittel zur Kostensenkung  zu verwenden.

Doch gerade wenn Ihr Chef oder die Chefin Sie sofort zum Unterzeichnen des Vertrags bewegen möchte, sollten Sie in jedem Falle einen kühlen Kopf bewahren und folgendermaßen reagieren:

  • Lehnen Sie auf jeden Fall eine sofortige Unterzeichnung des Vertrags ab
  • Bitten Sie um Bedenkzeit
  • Wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin 

Nur zusammen mit einem Anwalt oder einer Anwältin können Sie den Aufhebungsvertrag rechtlich prüfen und alle Möglichkeiten erörtern lassen. Zudem erhalten Sie Unterstützung beim Durchsetzen einer möglichst hohen Abfindung.

Wann ist der Aufhebungsvertrag eine sinnvolle Option?

Eventuell überlegen Sie schon länger, Ihre Anstellung zu wechseln oder Sie haben schon einen neuen Job in Aussicht? Unter Umständen sind Sie auch unzufrieden mit Ihrer Tätigkeit oder sehnen sich nach einer Neuerung? Es gibt viele Möglichkeiten, wann ein Aufhebungsvertrag auch eine Chance für Sie sein kann. Lassen Sie sich hierbei unbedingt von einem rechtlichen Beistand beraten, damit Sie mit möglichst vielen Vorzügen die berufliche Änderung angehen können.