Anwalt Aufhebungsvertrag – Rechtsanwältin Catharina Menzel

Ein Aufhebungsvertrag ist das rechtliche Gegenstück zu einem normalen Arbeitsvertrag. Daher gelten auch hier gesetzliche Regelungen, die beachtet und eingehalten werden müssen. Mit einer Beauftragung der Kanzlei von Rechtsanwältin Catharina Menzel in München sind Sie auf der sicheren Seite. Wir prüfen und erstellen den Aufhebungsvertrag nach gesetzlichen Vorschriften.

Was ist ein Aufhebungsvertrag und warum gibt es diesen?

Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag, der zwischen einem Arbeitgeber bzw. einer Arbeitgeberin und einem Arbeitnehmer bzw. einer Arbeitnehmerin geschlossen wird. Er hat den Zweck, durch Übereinstimmung beider Parteien zu regeln, wann das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Entscheidend ist, dass sowohl der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin als auch der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin einverstanden sind und den Vertrag unterschreiben. Damit geben beide ihre Zustimmung und der Vertrag ist arbeitsrechtlich gültig.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Kanzlei in München:
Tel.: 089 - 549 153 0

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Ein Aufhebungsvertrag unterscheidet sich von einer Kündigung dadurch, dass er schneller wirksam wird und von vornherein die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses festlegt. Die ansonsten üblichen Kündigungsfristen gelten nicht, wenn ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt wurde. 

Er ist dann sinnvoll, wenn die Beendigung schneller angestrebt wird, als es die Kündigung erlaubt. Auch bietet er sich an, wenn kein Interesse an der Fortführung des Arbeitsverhältnisses besteht und wenn keine sozialrechtlichen Nachteile zu befürchten sind. Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Catharina Menzel in München für ein umfassendes Erstgespräch und, falls nötig, die durchsetzungsstarke Vertretung Ihrer Interessen als Mandant oder Mandantin.

Junge Frau unterzeichnet Aufhebungsvertrag

Führt ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperrzeit des Arbeitslosengeldes?

Die Freistellung nach einem kurzfristig festgesetzten Arbeitsverhältnis kann unter Umständen eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin nach sich ziehen. Umgangen werden kann die Sperrzeit, wenn eine Kündigung aus Personen-bedingten Gründen vorliegt. Gleiches gilt für Aufhebungsverträge. Diese führen nicht mehr dazu, dass gegen den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin eine Sperrzeit verhängt wird. Entscheidend ist hier, dass für den Aufhebungsvertrag ein wichtiger Grund vorliegt.

Die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags im Überblick:

Vorteile bringt das Schreiben eines Aufhebungsvertrag, wenn lange Kündigungsfristen umgangen werden sollen oder die Aussicht auf einen besseren Job besteht. Weiterhin bietet sich ein Aufhebungsvertrag an, wenn:

  • Aussicht auf den Anspruch einer Abfindung besteht 
  • eine verhaltensbedingte Kündigung umgangen werden soll

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen entscheiden sich für das Zustimmen in einen Aufhebungsvertrag freiwillig und können die Bedingungen, die im Vertrag vereinbart werden, günstig mitbestimmen.

Mit einem Aufhebungsvertrag gelten die üblichen Kündigungsbedingungen nicht mehr. Das bedeutet, dass für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin wichtige Rechte wegfallen, auf die er oder sie freiwillig mit der Unterschrift verzichtet. Dadurch können folgende Nachteile entstehen:

  • keine Kündigungsfrist
  • kein Kündigungsschutz
  • kein Betriebsrat

Aufhebungsvertrag erstellen – diese Punkte müssen beachtet werden

Damit Sie beim Schreiben eines Aufhebungsvertrags die negativen Folgen Ihrer Kündigung so weit als möglich umgehen und gleichzeitig die Vorteile in Anspruch nehmen, sollten Sie Ihren Aufhebungsvertrag und das Arbeitszeugnis zusammen mit einem Rechtsbeistand aufsetzen oder prüfen lassen. Denn durch das eigenständige Aufsetzen des Vertrags laufen Sie große Gefahr, dass Sie nicht alle relevanten Interessen berücksichtigen und so die genannten Nachteile in Kauf nehmen müssen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Catharina Menzel in München, damit Sie die genauen Umstände der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Konflikte zwischen Ihnen als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin und Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin darlegen können. So lässt sich ein passendes Muster eines Aufhebungsvertrags und eines Arbeitszeugnisses schreiben, mit dem die Gegenpartei konfrontiert wird. Beim Erstellen aller relevanten Dokumente werden Ihre Interessen vollumfänglich berücksichtigt und unterstützt. Zudem können Sie alle weiteren Schritte im Zuge eines drohenden Rechtsstreits klären und auch alle weitere Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin an Rechtsanwältin Catharina Menzel übergeben.

Lassen Sie sich bei der Erstellung des Musters professionell beraten. Denn so haben Sie stets den vollen Überblick über Ihre Möglichkeiten und vermeiden Fehler, die sich beinahe unumgänglich beim Schreiben der Dokumente als Laie einschleichen können.

Warum sollte ein Aufhebungsvertrag durch einen Rechtsbeistand aufgesetzt oder geprüft werden?

Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich aufgesetzt werden und als Dokument die Regelungen und Angaben laut Paragraf 126 Absatz 2 BGB enthalten. Gründe für den Aufhebungsvertrag sind in der Regel betriebsbedingt und um sich vor Kündigungsklagen zu schützen. Hilfreich ist es, wenn arbeitgebende Unternehmen dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin mit der Zustimmung des Vertrags eine Abfindung zusprechen. Ein Anwalt oder eine Anwältin für Arbeitsrecht in München kann Sie in diesem Fall professionell beraten.

Für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin wiederum bietet sich der Aufhebungsvertrag dann an, wenn ein besserer Job in Aussicht steht, der günstigere Konditionen bietet. Damit der im Vertrag enthaltene Inhalt für beide Parteien zufriedenstellend aufgesetzt wird, ist die Hilfe durch einen Anwalt oder eine Anwältin für Arbeitsrecht empfehlenswert. 

Das gilt auch im speziellen Fall als Aufhebungsvertrag kurz vor der Rente und einer häufig damit verbundenen Abfindung, die die Zeit bis zum Ruhestand überbrückt. Rechtsanwältin Catharina Menzel in München bietet Ihnen eine umfassende Rechtsberatung. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für mehr Informationen.

Fazit

Der Aufhebungsvertrag bietet für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen eine konkrete und beidseitig festgelegte Regelung, wann das Arbeitsverhältnis beendet wird. Möglich sind die Festlegung bestimmter Sonderregelungen für die frühzeitige Aufhebung und der Anspruch auf eine Abfindung. Gerne beraten wir Sie in München umfassend zu Ihren Möglichkeiten im Arbeitsrecht.

Gerne prüfen und erstellen wir Ihren Aufhebungsvertrag. Melden Sie sich am besten bei uns!
Tel.: 089 - 549 153 0

Rechtsanwältin Catharina Menzel hat sich 2007 mit Ihrer Kanzlei in München selbstständig gemacht. Gerade in einer Metropole wie der bayerischen Landeshauptstadt, wo eine Vielzahl von Menschen zusammenkommt, sind rechtliche Konflikte vorprogrammiert. Der Wirtschaftsstandort generiert täglich unzählige Arbeits-, Miet- und Kaufverträge, die gestaltet und überprüft werden müssen. Auch in der Münchner Gründerszene kann so manches Start-up rechtlichen Rat gebrauchen. Deshalb befasst sich Rechtsanwältin Catharina Menzel mit den Schwerpunktthemen Vertragsrecht, Unternehmer- und GesellschaftsrechtInternetrecht sowie Arbeitsrecht. Damit ist sie Ansprechpartnerin für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Gründer und Gründerinnen, Mieter und Mieterinnen, Online-Shop-Betreibende und viele weitere Privatpersonen und Gewerbetreibende. Die persönliche und individuelle Betreuung von der Erstberatung bis hin zum Gerichtstermin steht immer an oberster Stelle. Gerne begrüßt die Anwältin Mandantinnen und Mandanten aus allen Münchner Stadtbezirken:

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