Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag kommt dann zum Einsatz, wenn Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin und Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin sich auf die Aufhebung eines Arbeitsvertrags einigen. Das bedeutet, dass die arbeitgebende Partei nicht einfach Ihren Vertrag aufheben kann, sondern dass Sie als arbeitnehmende Person maßgeblich daran beteiligt sind und diesen beeinflussen können.
Im Gegensatz zu einem Aufhebungsvertrag steht die Kündigung, welche einseitig abgegeben werden kann und so das Arbeitsverhältnis beendet. Hat Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin Ihnen einen vorgefertigten Aufhebungsvertrag vorgelegt? Droht er bzw. sie mit einer Kündigung, wenn Sie diesen nicht unterschreiben?
Wir vom Rechtsanwaltsbüro Catharina Menzel sind in einem solchen oder ähnlichen Fall Ihr Ansprechpartner für Vertragsrecht. Es ist wichtig, dass Sie in einem solchen Sachverhalt auf uns zukommen, denn was Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin hier tut, ist nicht rechtens und kann bestenfalls nachverhandelt werden.
In unserer Kanzlei in München prüfen wir gerne Ihren Vertrag, denn ein solcher birgt auch Risiken, die es zu beachten gilt.
Die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags
Für den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin ergeben sich folgende Vorteile aus einem Aufhebungsvertrag:
- Der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin entfällt. So können zum Beispiel auch langjährige und ältere Mitarbeitende oder Schwerbehinderte sowie Betriebsräte „gekündigt“ werden.
- Es muss kein Grund für die Kündigung angegeben und auch der Betriebsrat nicht informiert werden.
- Kündigungsfristen müssen nicht eingehalten werden.
Ein Nachteil für den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin kann sein, dass er oder sie eine Abfindung in nicht unbeträchtlicher Höhe an den Arbeitnehmer zahlen muss.
Für den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin ergeben sich folgende Vorteile aus einem Aufhebungsvertrag:
- Auch hier müssen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Dies ist insbesondere dann interessant, wenn schon ein neuer Job in Aussicht steht.
- Es kann im Aufhebungsvertrag vereinbart werden, dass ein gutes qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird.
- Kommt der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin, können Sie höchstwahrscheinlich eine Abfindung verlangen.
Die Nachteile für den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin liegen darin, dass ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung den Anspruch auf Arbeitslosengeld zunichtemacht, zumindest für eine gewisse Zeit. Außerdem kann die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld für einen gewissen Zeitraum sperren, da ein Aufhebungsvertrag auf freiwilliger Basis erstellt wird.
Was gehört in einen Aufhebungsvertrag?
Nach § 623 BGB ist festgelegt, dass ein Aufhebungsvertrag zwingend schriftlich erfolgen muss. Jegliche mündlichen Vereinbarungen sind nicht zulässig. Auch ein Fax, das von beiden Parteien unterschrieben wurde, reicht nicht aus.
Inhaltlich ist ein Aufhebungsvertrag freier. Wichtig ist, dass der genaue Zeitpunkt enthalten ist, an dem das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Zusätzlich können Regelungen zu z.B. ausstehenden Zahlungen, Resturlaub oder Abfindungszahlungen getroffen werden. Auch übliche Klauseln, wie die Ausgleichsklausel, können ergänzt werden und sind im Regelfall sinnvoll.
Was sind die Konsequenzen eines Aufhebungsvertrags?
Ein Aufhebungsvertrag hat im Prinzip vier Konsequenzen, besonders für den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin:
1. Arbeitslosengeld:
Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen, sollten Sie diesen bei der Agentur für Arbeit vorlegen. Diese kann von Fall zu Fall eine Sperrzeit oder Ruhezeit für das Arbeitslosengeld verhängen. Beachten Sie bestimmte Kriterien, die von der Agentur für Arbeit aufgestellt wurden, können Sie die Sperrzeit umgehen. So vermeiden Sie Nachteile im Hinblick auf Ihre Sozialversicherung. Besonders die Absprache mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin ist hier ein wichtiger Schritt.
2. Arbeitszeugnis:
Bezüglich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss ein Arbeitszeugnis neutral formuliert sein. Dieses darf also nicht darauf verweisen, dass ein Aufhebungsvertrag vorliegt. Achten Sie deshalb als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin auf die Formulierungen. Schon während Ihrer Verhandlung können Sie den Inhalt und die Note des Arbeitszeugnisses festlegen.
3. Steuerliche Abgaben:
Abfindungen können je nach Fall von steuerlicher Seite begünstigt sein. Die Rücksprache mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin ist hier der beste Weg.
Sollten die genannten Punkte zutreffen, können Sie den Vertrag anfechten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich spätestens jetzt an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Vertragsrecht wenden. Die Rechtsanwaltskanzlei Catharina Menzel betreut Mandantinnen wie Mandanten in sowie um München und beseitigt Fragen und Unklarheiten rund um die Gültigkeit Ihrer Rechtsgeschäfte.